Mehrwertsteuer auf Silber: Sonderstatus von Münzen endet am 31.12.2013

Was schon lange diskutiert wurde, tritt nun zum 1. Januar 2014 in Kraft: Silbermünzen verlieren in Deutschland ihr Steuerprivileg. Die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 Prozent wird für dieses Segment abgeschafft.

Status quo

Mit Blick auf die Mehrwertsteuer wird Silber in Deutschland bisher unterschiedlich behandelt: Barren unterliegen dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Die volle Mehrwertsteuer wird ebenso auf Münzen erhoben, die in einer speziellen Liste des Bundesministeriums der Finanzen aufgeführt sind. Bei allen übrigen Silbermünzen muss lediglich die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 Prozent abgeführt werden. Darunter fallen die allermeisten Objekte wie etwa der Wiener Philharmoniker, der US-amerikanischen Silver Eagle, der kanadische Maple Leaf oder der australische Kookaburra.

Veränderung ab Neujahr 2014

Die teilweise „goldenen“ Zeiten für Investoren von Silbermünzen laufen nach den Beschlüssen von Deutschem Bundestag sowie Bundesrat zum Jahresende 2013 aus. Alle Münzen, die aktuell noch der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 Prozent unterworfen sind, werden ab dem 1. Januar 2014 mit zusätzlichen 12 Prozent auf den Nettowert belastet. Das heißt, die Mehrwertsteuer für Silber beträgt dann einheitlich 19 Prozent. Verankert ist die Anpassung im „Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“.

Hintergrund

Innerhalb der Europäischen Union werden Münzen bezüglich der Mehrwertsteuer auf Silber einzig und allein in Deutschland bevorzugt. Im benachbarten Österreich zum Beispiel wird für Silbermünzen die reguläre 20-prozentige Umsatzsteuer fällig, was einem deutlichen Aufschlag gegenüber dem deutschen Mehrwertsteuersatz entspricht. Diese Verzerrung des Wettbewerbs rief die EU-Kommission auf den Plan. Sie leitete ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein, was die Androhung eines Strafgeldes in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Tag einschloss. In der Folge wurde das deutsche Recht gemäß der übergeordneten EU-Richtlinie angepasst.

Resümee

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Silbermünzen ab dem 1. Januar 2014 bedeutet eine deutliche Preissteigerung. Dieser Umstand spricht für einen Kauf noch in diesem Jahr. Bei Bestellungen muss die Auslieferung bis spätestens 31.12.2013 erfolgt sein, um noch vom ermäßigten Steuersatz zu profitieren. Neben dem steuerlichen Aspekt sollte die zukünftige Entwicklung des Silberpreises bedacht werden. Im Übrigen könnte der Unterschied bei der Mehrwertsteuer zwischen Silber und Gold einer Überlegung wert sein. Denn der Erwerb von Anlagegold in Form von Münzen sowie Barren bleibt in Deutschland weiterhin umsatzsteuerfrei. Die zum Jahresbeginn 2014 in Kraft tretende volle Mehrwertsteuerlast auf alle Silbermünzen lässt Goldmünzen im direkten Vergleich dann noch attraktiver erscheinen.

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